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Schwarze Brücke — 4 Kommentare

  1. Zu beachten §4:
    Diese Verordnung tritt am 05. Apr. 2008 um 11.30 Uhr in Kraft und
    wird durch Anschlag an den Zugängen zum Gefahrenbereich kundgemacht.
    Sie tritt nach Beendigung der Gefährdung, spätestens nach Auffindung
    der vermissten Person, außer Kraft.

    Da die verunfallten Personen geborgen sind, besteht an der schwarzen Brücke kein Tauchverbot mehr.

  2. ist der 2. Taucher auch gefunden worden?

    nebenbei bemerkt ist es zwar unwahrscheinlich aber in keinem Fall spaßig beim Tauchen dort zufällig fündig zu werden…

    Stefan

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